Wer
heute die Begriffe Nahrungsergänzung oder Nahrungsergänzungsmittel
verwendet, ich sich oft gar nicht bewusst, was damit wirklich gemeint
ist. Ein Grund hierfür ist die unterschiedliche Verwendung und die
missverständliche Einordnung dieser Begriffe.
Vor allem in Deutschland
wird selbst die sinnvolle Nahrungsergänzung oft verdammt, obwohl
sie medizinisch wichtig sein kann. Es gibt viele Situationen im Leben
eines Menschen, die eine Nahrungsergänzung, also bestimmte wichtige
Zusätze zur täglichen Ernährung, wichtig werden lassen.
Im Krankenhaus erleben wir dies täglich. So werden vielen Patienten
in den Krankenhäusern die lebenswichtigen Vitamine, Mineralstoffe
und Aminosäuren über eine Kanüle zugeführt, obwohl
sie auch feste Kost zu sich nehmen. Das ist oft nichts anderes, als eine
medizinische Nahrungsergänzung.
Die in der allgemeinen
Werbung genannten Nahrungsergänzungen sind aber völlig andere
Präparate mit oft dubiosen Kombinationen von Inhaltsstoffen. Diese
allgemein zugänglichen Nahrungsergänzungsmittel gibt es inzwischen
zu Tausenden. Damit sie nicht in schädlich hohen Dosierungen in den
Handel gelangen, hat der Gesetzgeber diese Form der Nahrungsergänzung
in einer eigenen Verordnung definiert.
„Verordnung
über Nahrungsergänzungsmittel und zur Änderung der Verordnung
über vitaminisierte Lebensmittel“ vom 24. Mai 2004legt alles
bis ins Detail genau fest.Sie sagt dazu im § 1:
(1) Nahrungsergänzungsmittel
im Sinn dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das
1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.
2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer
oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt
und
3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten,
Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln,
Flüssigkeitsampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen
Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in
abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.
(2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe,
einschließlich Spurenelemente.
Wer jetzt aber der
Meinung ist, eine Nahrungsergänzung sei damit klar definiert, irrt
sich gewaltig, wie zahlreiche Hersteller solcher Produkte, die auf den
deutschen Markt drängen. Jetzt wird es echt deutsch, also wirklich
kompliziert. Der Amtsschimmel setzt zum Wiehern an und bringt das „Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetze" ins Spiel, was wiederum das "Arzneimittelgesetz"
wirksam werden lassen kann.
Alles verstanden?
Wenn nicht, dann weiter lesen.
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