Stellen
wir uns einmal vor, wir hätten ein Nahrungsergänzungsmittel
erstellt, das bereits seit mehreren Jahrhunderten in seiner Wirksamkeit
bekannt ist. Wir haben konzentrierten Zitronensaft abgefüllt, der
in der Geschichte bereits tausende von Seeleuten von Skorbut geheilt hat.
Skorbut ist eine Mangelerkrankung, die auf dem Fehlen von Vitamin C beruht.
Nun haben wir eine Nahrungsergänzung nach der bereits erwähnten
Vorschrift. Wir wollen unser Produkt aber auch verkaufen und müssen
deshalb Werbung machen. Also bewerben wir unser Nahrungsergänzungsmittel
mit den Worten "heilt Skorbut".
Das war ein gravierender
Fehler! So sieht das jedenfalls der § 2 des „Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetzes“, kurz LMBG. Dieser Paragraph
definiert nämlich Arzneimittel und sagt dazu:
(1) Arzneimittel
sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch
Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
1. Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden
zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
2. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers
oder seelische Zustände erkennen zu lassen,
3. vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe
oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen,
4. Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren,
zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder
5. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers
oder seelische Zustände zu beeinflussen.
Vereinfacht heißt
das: Alles, was bei Heilung oder der Verbesserung einer Erkrankung hilft
oder auch nur vorbeugt, ist bereits ein Arzneimittel. Natürlich trifft
dies auch auf unsern Zitronensaft zu. Man muss sich das einmal logisdch
vorstellen: Nur weil wir sagen, dass Zitronensaft Skorbut vorbeugen und
heilen kann, also eine allgemein bekannte Aussage wiederholen, wird aus
unserer Nahrungsergänzung ein Arzneimittel. Sagen oder schreiben
wir es nicht, bleibt der Saft weiterhin ein normales Nahrungsergänzungsmittel.
Hiermit zeigt der Gesetzgeber, dass er den Sinn von Nahrungsergänzungen,
ja sogar den der täglichen Nahrung völlig ignoriert oder nicht
erkannt hat. Es ist seit mehr als sechs Jahrtausenden bekannt, dass unsere
Nahrung die Basis der Gesundheit ist. Mit jedem Bissen, den wir zu uns
nehmen, erzielen wir biologische und medizinische Wirkungen im Körper.
Doch was bedeutet
das für ein Nahrungsergänzungsmittel, wenn es plötzlich
als Arznei eingestuft wird. Darüber informiert und das Arzneimittelgesetz,
das jetzt ins Spiel kommt.
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