Stellen wir uns einmal vor, wir hätten ein Nahrungsergänzungsmittel erstellt, das bereits seit mehreren Jahrhunderten in seiner Wirksamkeit bekannt ist. Wir haben konzentrierten Zitronensaft abgefüllt, der in der Geschichte bereits tausende von Seeleuten von Skorbut geheilt hat. Skorbut ist eine Mangelerkrankung, die auf dem Fehlen von Vitamin C beruht. Nun haben wir eine Nahrungsergänzung nach der bereits erwähnten Vorschrift. Wir wollen unser Produkt aber auch verkaufen und müssen deshalb Werbung machen. Also bewerben wir unser Nahrungsergänzungsmittel mit den Worten "heilt Skorbut".

Das war ein gravierender Fehler! So sieht das jedenfalls der § 2 des „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes“, kurz LMBG. Dieser Paragraph definiert nämlich Arzneimittel und sagt dazu:

(1) Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
1. Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
2. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen,
3. vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen,
4. Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder
5. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen.

Vereinfacht heißt das: Alles, was bei Heilung oder der Verbesserung einer Erkrankung hilft oder auch nur vorbeugt, ist bereits ein Arzneimittel. Natürlich trifft dies auch auf unsern Zitronensaft zu. Man muss sich das einmal logisdch vorstellen: Nur weil wir sagen, dass Zitronensaft Skorbut vorbeugen und heilen kann, also eine allgemein bekannte Aussage wiederholen, wird aus unserer Nahrungsergänzung ein Arzneimittel. Sagen oder schreiben wir es nicht, bleibt der Saft weiterhin ein normales Nahrungsergänzungsmittel. Hiermit zeigt der Gesetzgeber, dass er den Sinn von Nahrungsergänzungen, ja sogar den der täglichen Nahrung völlig ignoriert oder nicht erkannt hat. Es ist seit mehr als sechs Jahrtausenden bekannt, dass unsere Nahrung die Basis der Gesundheit ist. Mit jedem Bissen, den wir zu uns nehmen, erzielen wir biologische und medizinische Wirkungen im Körper.

Doch was bedeutet das für ein Nahrungsergänzungsmittel, wenn es plötzlich als Arznei eingestuft wird. Darüber informiert und das Arzneimittelgesetz, das jetzt ins Spiel kommt.

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