Wenn
wir mit unserer Nahrungsergänzung richtig viel Geld verdienen wollen,
nennen wir den Zitronensaft ein Nahrungsergänzungsmittel, ändern
Werbeaussage und Etikett und schreiben nun darauf „Unser Saft stärkt
das Immunsystem und sorgt für eine gute Gesundheit“.
Jetzt haben wir ein
Produkt, dass den deutschen Normen und Gesetzen entspricht und wir können
einen Preis von 60 € oder mehr verlangen. Dass es die gleiche Menge
unseres Zitronensaftes im Supermarkt um die Ecke für weniger als
1 € gibt verschweigen wir dezent, verpacken die Flasche in einen
teuer aussehenden Karton und lassen ein Prospekt mit einem tollen Produktnamen
drucken. „Juicy Power Super Lotion“ oder so ähnlich steht
dann in dem Prospekt, dazu tolle Bilder mit fröhlichen Menschen und
eine Menge Gesundheitsaussagen, weil wir ja keine zu Erkrankungen machen
dürfen. Fertig ist ein typisches Produkt, wie es inzwischen leider
zu viele auf dem weltweiten Markt der Nahrungsergänzung gibt.
Ändern wir die
Aussage nicht und verkaufen unsere Nahrungsergänzung trotzdem weiter,
tritt eine weitere typisch deutsche juristische Falle inkraft, die Abmahnung.
Es ist bezeichnend, dass es für diesen Begriff in keiner anderen
Sprache dieser Welt eine Übersetzung gibt.
Als der Gesetzgeber
die Abmahnung erfand, steckten hochlöbliche Ziele hinter dieser Idee.
Man wollte die Gerichte entlasten, die mit Klagen über falsche oder
schlechte Werbeaussagen nahezu überlaufen wurden. Inzwischen ist
aus dieser Idee aber ein eigenständiger Geschäftszweig für
Anwälte geworden. Das Abmahnwesen, vor allem gegen kleinere Unternehmen
und Einzelpersonen ist ein Geschäfrt, das in die Millionen geht.
Für größere Firmen ist es einfach ein zusätzlicher
Kostenfaktor, wie etwa die anstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Die Kosten einer Abmahnung werden einfach in den Werbekosten einer Anzeigen-Kampagne
mit kalkuliert, bezahlt und abgehakt. Ist die Kampagne erfolgreich, wird
sie von einem anderen Standort oder einer Tarnfirma aus erneut durchgeführt.
Wieder werden die Abmahnkostenm bezahlt und das Spiel geht weiter. Was
das mit praktischem Vebraucherschutz zu tun hat, kann niemand ernsthaft
erklären.
Der Verbraucherschutz
wird aber immer wieder als Argument für eine Abmahnung vorgeschoben.
Die Dummen bei diesem Abmahnirrsinn sind die kleinen deutschen Firmen
und letztendlich der Verbraucher selbst. Dieser zahlt die kalkulierten
Abmahnkosten über höhere Preise natürlich aus seiner Tasche.
Hier ist eine sinnvolle Neuregelung dringend angesagt. Dies ist eine Aufgabe
für die EU, da der Handel von Nahrungsergänzungen aus dem Ausland
immer stärker zunimmt. Holland wird hierbei häufig erwähnt,
weil sich die Gesetze dort einfacher definieren lassen.
Nahrungsergänzungsmittel
werden in der heutigen Zeit immer mehr angewandt. Viele Leute setzen auf
vitaminreiche Ernährung mit Gehalt an viel Mineralien und Spurenelementen.
Es werden viele Pillen und Säfte weltweit angepriesen, jedoch kann
man häufig davon ausgehen, dass diese Produkte keine gesundheitliche
Wirkung aufweisen.
Was bedeutet das alles
aber für die interessierten Menschen, die sich über eine sinnvolle
Nahrungsergänzung ausführlich informieren wollen? Sie werden
immer stärker desinformiert. Hiebei spielt das Internet eine immer
größer werdende Rolle.
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