Wenn wir mit unserer Nahrungsergänzung richtig viel Geld verdienen wollen, nennen wir den Zitronensaft ein Nahrungsergänzungsmittel, ändern Werbeaussage und Etikett und schreiben nun darauf „Unser Saft stärkt das Immunsystem und sorgt für eine gute Gesundheit“.

Jetzt haben wir ein Produkt, dass den deutschen Normen und Gesetzen entspricht und wir können einen Preis von 60 € oder mehr verlangen. Dass es die gleiche Menge unseres Zitronensaftes im Supermarkt um die Ecke für weniger als 1 € gibt verschweigen wir dezent, verpacken die Flasche in einen teuer aussehenden Karton und lassen ein Prospekt mit einem tollen Produktnamen drucken. „Juicy Power Super Lotion“ oder so ähnlich steht dann in dem Prospekt, dazu tolle Bilder mit fröhlichen Menschen und eine Menge Gesundheitsaussagen, weil wir ja keine zu Erkrankungen machen dürfen. Fertig ist ein typisches Produkt, wie es inzwischen leider zu viele auf dem weltweiten Markt der Nahrungsergänzung gibt.

Ändern wir die Aussage nicht und verkaufen unsere Nahrungsergänzung trotzdem weiter, tritt eine weitere typisch deutsche juristische Falle inkraft, die Abmahnung. Es ist bezeichnend, dass es für diesen Begriff in keiner anderen Sprache dieser Welt eine Übersetzung gibt.

Als der Gesetzgeber die Abmahnung erfand, steckten hochlöbliche Ziele hinter dieser Idee. Man wollte die Gerichte entlasten, die mit Klagen über falsche oder schlechte Werbeaussagen nahezu überlaufen wurden. Inzwischen ist aus dieser Idee aber ein eigenständiger Geschäftszweig für Anwälte geworden. Das Abmahnwesen, vor allem gegen kleinere Unternehmen und Einzelpersonen ist ein Geschäfrt, das in die Millionen geht. Für größere Firmen ist es einfach ein zusätzlicher Kostenfaktor, wie etwa die anstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Kosten einer Abmahnung werden einfach in den Werbekosten einer Anzeigen-Kampagne mit kalkuliert, bezahlt und abgehakt. Ist die Kampagne erfolgreich, wird sie von einem anderen Standort oder einer Tarnfirma aus erneut durchgeführt. Wieder werden die Abmahnkostenm bezahlt und das Spiel geht weiter. Was das mit praktischem Vebraucherschutz zu tun hat, kann niemand ernsthaft erklären.

Der Verbraucherschutz wird aber immer wieder als Argument für eine Abmahnung vorgeschoben. Die Dummen bei diesem Abmahnirrsinn sind die kleinen deutschen Firmen und letztendlich der Verbraucher selbst. Dieser zahlt die kalkulierten Abmahnkosten über höhere Preise natürlich aus seiner Tasche. Hier ist eine sinnvolle Neuregelung dringend angesagt. Dies ist eine Aufgabe für die EU, da der Handel von Nahrungsergänzungen aus dem Ausland immer stärker zunimmt. Holland wird hierbei häufig erwähnt, weil sich die Gesetze dort einfacher definieren lassen.

Nahrungsergänzungsmittel werden in der heutigen Zeit immer mehr angewandt. Viele Leute setzen auf vitaminreiche Ernährung mit Gehalt an viel Mineralien und Spurenelementen. Es werden viele Pillen und Säfte weltweit angepriesen, jedoch kann man häufig davon ausgehen, dass diese Produkte keine gesundheitliche Wirkung aufweisen.

Was bedeutet das alles aber für die interessierten Menschen, die sich über eine sinnvolle Nahrungsergänzung ausführlich informieren wollen? Sie werden immer stärker desinformiert. Hiebei spielt das Internet eine immer größer werdende Rolle.

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