Migräne eine anerkannte Behinderung Was viele Betroffene nicht wissen, hat die Migräne Liga nun endlich geklärt und durchgesetzt: Migräne wird grundsätzlich als Behinderung anerkannt. Wie Sie vorgehen, um Ihre Behinderung geltend zu machen: Stellen Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) über das für Ihren Wohnort zuständige Versorgungsamt. Antragsformulare erhalten Sie bei der Ortsverwaltung. Bei Anerkennung der Behinderung mit 30 Prozent steht Ihnen eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten nach § 2 SchwbG zu. Der Antrag auf Gleichstellung ist beim Arbeitsamt zu stellen. Was die Gleichstellung bewirkt:
Die Gleichstellung kann befristet werden, wird aber mit dem Eingang Ihres Antrags wirksam. Allerdings: Die Gleichstellung bewirkt weder einen Anspruch auf Zusatzurlaub noch auf einen Nachteilsausgleich nach anderen rechtsvorschriften, wie beispielsweise eine unentgeltlichen Beförderung auf Nahverkehrsmitteln. Bei Anerkennung der Behinderung mit 50 Prozent erhalten Sie einen Ausweis über die Behinderung nach § 5 SchwbG zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung. Mit diesem Nachweis können Sie die Ihnen zustehenden Rechte geltend machen, beispielsweise auf bevorzugte Einstellung in ein Arbeitsverhältnis, auf Kündigungsschutz, berufliche Förderung durch den Arbeitgeber, begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Zusatzurlaub. Die Rechte aus dem Schwerbehindertengesetzt Besonderer Kündigungsschutz
Auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle. Die Zustimmung wird jedoch erteilt, wenn die Kündigung aus einem Grund erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Zusatzurlaub Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Verteilt sich ihre regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Schwerbehindertenvertretung In Betrieben oder Dienststellen, in denen wenigstens fünf Schwerbehinderte, nicht nur vorübergehend, beschäftigt sind, ist eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Begleitende Hilfen Begleitende Hilfen im Arbeitsleben werden von der Hauptfürsorgestelle in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Die Rechtsstellung des Schwerbehinderten Das Schwerbehindertengesetz verbessert die Rechtsstellung des Arbeitnehmers durch die Auflage besonderer Pflichten:
Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte Rentenantrag Jeder Schwerbehinderte kann mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Rücksicht auf Art und Ursache seiner Behinderung einen Antrag auf vorgezogenes Ruhegeld stellen, sofern die übrigen rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sozialversicherung Versicherungsfreie Schwerbehinderte können der gesetzlichen Krankenversicherung
freiwillig beitreten. Einkommensteuer, Lohnsteuer Nach § 33b Einkommensteuergesetz können Behinderte wegen der außergewöhnlichen Belastungen die ihnen unmittelbar infolge ihrer Behinderung erwachsen, einen Pauschalbetrag in Anspruch nehmen, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Steht der Pauschalbetrag dem Ehegatten oder einem Kind des Steuerpflichtigen zu und nehmen ihn diese Personen nicht in Anspruch wird der Pauschalbetrag auf Antrag den Steuerpflichtigen übertragen. Und noch etwas: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, legen Sie in jedem Fall Widerspruch ein - gegebenenfalls strengen Sie eine Klage beim Verwaltungsgericht an. Sie haben gute Chancen. |
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Letzte Änderung: Mi 07-Feb-2024