"Bei Naturverfahren spielt Kulanz eine gewisse Rolle"

"Einige Gesetzliche Krankenkassen übernehmen innerhalb der Vorschriften die Kosten eher als andere", berichtet die "Süddeutsche Zeitung" im vorigen Jahr.

Auszugsweise einige Textpassagen:

"Alternativmedizin und Naturheilverfahren erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Doch das Angebot an alternativen Verfahren und Heilmitteln ist für viele Patienten nahezu unüberschaubar...

Naturheilverfahren gehören zu dem Bereich, in dem sich die Kassen auf Grund der allgemeinen Kostenexplosionen und auch aus Wettbewerbsgründen stark unterscheiden. Viele Kassen zahlen für alternative Heilverfahren nur nach Einzelfallprüfung, manche im Rahmen von Modellprojekten. Und nur wenige Kassen fördern Naturheilverfahren in der Form, dass sie sie als Satzungsleistung garantieren.

Ob jedoch in einer Auslandskrankenversicherung die Kosten für Naturheilverfahren übernommen werden, ist in den meisten Fällen unklar. Da hilft dann nur ein Anruf bei dem jeweiligen Versicherer. Dieser wird detaillierte Angaben zu den Leistungen die durch diese Versicherung übernommen werden machen können. Die Tarife dieser Versicherungen ermöglichen in den meisten Fällen auch zusätzliche Lösungen. In einigen Reiseländern gehören Naturheilverfahren, anders als bei uns, zu den als normal angesehenen Heilverfahren. Ein Doktor wie in unseren Breiten kann hier auch ein Vertreter der Naturheilmedizin sein. Allerdings lässt sich auch hier wählen, nach welchen Methoden der Patient behandelt werden möchte.

Eines ist allerdings auch bei diesen Versicherungen oftmals nicht beinhaltet. Sie kommen in den meisten Fällen nicht für die Anschlussheilbehandlung auf. Eine eventuelle Kur kann dann aber aus einer Vielzahl der Kururlaub Angebote privat gebucht und gezahlt werden. Bedenken Sie jedoch das bei einer Kur die im Ausland stattfindet eventuell wieder eine Krankenversicherung von Nöten ist, die im Ausland gilt.

Mit naturheilkundlichen Zusatzversicherungen können sich gesetzlich Versicherte im Übrigen auch zahlreiche andere Alternativ-Behandlungen sichern...

Das Sozialgesetzbuch, das für die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich ist, bezeichnet die bewährten Naturheilverfahren als besondere Therapieeinrichtungen und legt dazu in Paragraf 2, Abs. 1 fest: Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. An der Interpretation der Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs scheiden sich die Geister. Überspitzt formuliert: Gesetzliche Kassen, denen alternative Behandlungsmethoden eher suspekt sind, oder die aus finanziellen Gründen einer Kostenübernahme kritisch gegenüber stehen, sind nur dann dazu bereit, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkasse eine Methode ausdrücklich angeordnet hat.

Anders die Securvita BKK, die die bewährten Naturheilverfahren ausdrücklich fördert. Wir setzen uns für die Gleichbehandlung von Schulmedizin und bewährten Naturheilverfahren ein und erstatten deshalb die entsprechenden Kosten, indem wir alle gesetzlichen Entscheidungsspielräume zugunsten unserer Versicherten nutzen, sagt ein Sprecher der Securvita in Hamburg. Beispiel: Sie übernimmt bei Homöopathie nicht nur wie alle Kassen die Kosten für homöopathische Arzneimittel, sondern auch für die Eingangsuntersuchung des Arztes, die die meisten Kassen nicht zahlen. Auch bei der Securvita muss es sich dabei um anerkannte seriöse Naturheilverfahren handeln...

Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung bei alternativen Methoden ist die Behandlung durch einen zugelassenen Vertragsarzt (Kassenarzt). Für Behandlungen durch einen Heilpraktiker zahlen die Kassen nichts."

Süddeutsche Zeitung

 
   

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