Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e. V.


    Glück-Auf-Straße 7
    50169 Kerpen
    Fon 02273/4515
    Fax 02273/6246

    19.August 2000

An
die Bevölkerung
Deutsche Volksgesundheitsbewegung e. V. (DVG)
Firmen, die Homoöpathika, Phytotherapeutika produzieren
Hufeland-Gesellschaft für Gesamtmedizin e.V.
Aktion für biologische Medizin
Patienten- und Verbraucherverbände
Heilpraktikerverbände und Heilpraktiker
Apothekerverbände und Apotheken
Ärzte für Naturheilverfahren und/oder Homöopathie
Naturheilkundliche Zahnärzte
Verbände der naturheilkundlich arbeitenden Ärzte und Zahnärzte
Heilpraktikerschulen
Lehrstühle an Universitäten für Phytotherapie und Homöopathie
Laienverband für Biochemie
Deutsche Gesellschaft für Klassische Homöopathie e.V. (DGKH), BKHD, Samuel-Hahnemann-Stiftung e.V.
Verband klassischer Homöopathen Deutschlands (VKDH)
Universität Witten-Herdecke
Krankenhäuser für Naturheilverfahren
Arbeitskreis Komplementäre Onkologie Deutscher Heilpraktiker e.V. (AKODH)
Homöopathisch arbeitende Veterinärmedizin
Zeitschriften und Verlage, die naturheilkundliche Artikel veröffentlichen
Greenpeace
Verband der Reformwarenhersteller, Demeter-, Bioland-, Naturland-Verbände
Reformhäuser und Naturkostläden
Bundesfachverband der Arzneimittelhersteller (BAH)
Arzneimittelkomission der Deutschen Heilpraktiker (AMK)
Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI)
Arbeitsgemeinschaft biologischer Arzneimittelhersteller (ABA e.V.)
u. a.


Betreff: Naturheilkundliche Arzneimittel

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem europaweit wohl größten naturheilkundlichen Arzneimittelschatz in Deutschland droht durch dirigistische politische Maßnahmen das Ende.
Statt einer Verbesserung für die naturheilkundlichen Arzneimittel brachte die 10. Novelle des Arzneimittelgesetzes vom 12.07.2000 noch weitere Verschärfungen. Was sich vor neun Jahren ankündigte, wird nun umgesetzt:
Nach Schätzungen von Fachleuten werden 70% aller naturheilkundlichen Kombinationspräparate vom Markt gefegt, weil

  • sie entweder die geforderten Zulassungsbestimmungen nicht erfüllen können also z. B. Bestandteile verschiedener Therapierichtungen enthalten (homöopathisches Mittel und/oder Pflanzenextrakt und/oder Vitamine),
  • oder sich ihre Wirksamkeit nach den derzeitigen, - für diese Arzneimittel unzureichenden - schulmedizinisch-wissenschaftlichen Kriterien nicht beweisen läßt,
  • oder sie nicht nach einer Verfahrenstechnik hergestellt werden, die den Vorgaben des homöopathischen Arzneibuches (HAB) entspricht, (es sei denn, ein Antrag auf Aufnahme ins HAB eines bisher nicht registrierten Herstellungsverfahrens wird bis zum 1.10.2000 gestellt),
  • oder, weil die horrenden Gebühren für die Nachzulassung bzw. die Verlängerung der Zulassung einen weiteren Vertrieb des Arzneimittels aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich machen.


Es drängt sich die Frage auf, welcher Interessensgruppe damit gedient ist:
In letzter Konsequenz sicherlich nicht dem Verbraucher, denn laut Umfrage des Allensbacher Institutes möchten mehr als 78% der Bevölkerung naturheilkundlich behandelt werden. Dafür wird aber der bestehende Arzneimittelschatz benötigt. Sehr viel Geld investieren deutsche Bürger aus eigener Tasche, um sich mit naturheilkundlichen Mitteln effektiv zu behandeln. Damit entlasten sie das System der gesetzlichen Krankenversicherungen enorm, das nach wirtschaftlichen Kriterien schon vor Jahren den Bankrott hätte anmelden müssen.
Die 10. AMG-Novelle ist ein Angriff auf die Naturheilkunde, egal ob sie von Heilpraktikern ausgeübt oder von Ärzten angewendet wird. Jeder bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten naturheilkundlich zu arbeiten. Das eint Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren So schaffen sie zusammen mit den Arzneimittelherstellern das bewährte Kaleidoskop der Naturheilkunde, dem der Patient/Verbraucher vertraut, das nur in der bisher bestehenden Form eine Ergänzung zur Schulmedizin bietet und seit mehreren Jahrzehnten bewährt ist.
Auf die ungerechtfertigte Verschärfung der Zulassung wurde von mehreren Expertenkommissionen wie z. B. der Arzneimittelkommission (AMK), der Arbeitsgemeinschaft biologischer Arzneimittelhersteller e.V., u.a.m. immer wieder hingewiesen. Von ihnen wurden ständig zahlreiche konstruktive Verbesserungsvorschläge eingebracht und parteiübergreifende Unterstützung nahezu aller Bundesländer im Bundesrat konnte erreicht werden. Aber trotzdem hat das Bundesministerium für Gesundheit (unter Federführung von Bündnis 90/Die Grünen!) beschlossen, die 10. AMG-Novelle mit all ihren Verschärfungen zu erlassen.
Wer kann mit bestem Gewissen sagen, daß ein Teil der Naturheilkunde - nämlich die Therapie mit seit Jahrzehnten bewährten, apothekenpflichtigen Komplexpräparaten - keine Existenzberechtigung mehr haben darf ?!
Um die bewährte Naturheilkunde zu retten, ist es jetzt nötig, daß solidarisch alle Betroffenen mit der Forderung nach Erhalt des naturheilkundlichen Arzneischatzes an die Öffentlichkeit treten, sie zu informieren und sie zu mobilisieren.
Bitte helfen Sie uns, indem Sie Unterschriften sammeln, und Kopien dieser Unterlagen weiterverteilen (Apotheken, Naturkostläden, Buchläden etc.)
Die Unterschriftenlisten adressieren Sie bitte an:
Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., Glück-Auf-Str. 7, 50169 Kerpen.
Wir leiten die Listen an das Bundesministerium für Gesundheit weiter und werden die Medien um Unterstützung bitten. Bis jetzt gab es kaum sachkundige und kritische Veröffentlichungen durch die öffentlichen Medien über die Konsequenzen der 10. AMG-Novelle.

Mit herzlichem Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundlichen Grüßen
gez. Peter Abels
Vorstand der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.


 

Hilfe bieten die Vericon-Ratgeber zum downloaden:

Ratgeber-Liste