| Kooperation
Deutscher Heilpraktikerverbände e. V.
Glück-Auf-Straße 7
50169 Kerpen
Fon 02273/4515
Fax 02273/6246
19.August 2000
An
die Bevölkerung
Deutsche Volksgesundheitsbewegung e. V. (DVG)
Firmen, die Homoöpathika, Phytotherapeutika produzieren
Hufeland-Gesellschaft für Gesamtmedizin e.V.
Aktion für biologische Medizin
Patienten- und Verbraucherverbände
Heilpraktikerverbände und Heilpraktiker
Apothekerverbände und Apotheken
Ärzte für Naturheilverfahren und/oder Homöopathie
Naturheilkundliche Zahnärzte
Verbände der naturheilkundlich arbeitenden Ärzte und Zahnärzte
Heilpraktikerschulen
Lehrstühle an Universitäten für Phytotherapie und Homöopathie
Laienverband für Biochemie
Deutsche Gesellschaft für Klassische Homöopathie e.V. (DGKH),
BKHD, Samuel-Hahnemann-Stiftung e.V.
Verband klassischer Homöopathen Deutschlands (VKDH)
Universität Witten-Herdecke
Krankenhäuser für Naturheilverfahren
Arbeitskreis Komplementäre Onkologie Deutscher Heilpraktiker e.V.
(AKODH)
Homöopathisch arbeitende Veterinärmedizin
Zeitschriften und Verlage, die naturheilkundliche Artikel veröffentlichen
Greenpeace
Verband der Reformwarenhersteller, Demeter-, Bioland-, Naturland-Verbände
Reformhäuser und Naturkostläden
Bundesfachverband der Arzneimittelhersteller (BAH)
Arzneimittelkomission der Deutschen Heilpraktiker (AMK)
Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI)
Arbeitsgemeinschaft biologischer Arzneimittelhersteller (ABA e.V.)
u. a.
Betreff: Naturheilkundliche Arzneimittel
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem europaweit wohl größten naturheilkundlichen Arzneimittelschatz
in Deutschland droht durch dirigistische politische Maßnahmen das
Ende.
Statt einer Verbesserung für die naturheilkundlichen Arzneimittel
brachte die 10. Novelle des Arzneimittelgesetzes vom 12.07.2000 noch weitere
Verschärfungen. Was sich vor neun Jahren ankündigte, wird nun
umgesetzt:
Nach Schätzungen von Fachleuten werden 70% aller naturheilkundlichen
Kombinationspräparate vom Markt gefegt, weil
- sie entweder die
geforderten Zulassungsbestimmungen nicht erfüllen können also
z. B. Bestandteile verschiedener Therapierichtungen enthalten (homöopathisches
Mittel und/oder Pflanzenextrakt und/oder Vitamine),
- oder sich ihre
Wirksamkeit nach den derzeitigen, - für diese Arzneimittel unzureichenden
- schulmedizinisch-wissenschaftlichen Kriterien nicht beweisen läßt,
- oder sie nicht
nach einer Verfahrenstechnik hergestellt werden, die den Vorgaben des
homöopathischen Arzneibuches (HAB) entspricht, (es sei denn, ein
Antrag auf Aufnahme ins HAB eines bisher nicht registrierten Herstellungsverfahrens
wird bis zum 1.10.2000 gestellt),
- oder, weil die
horrenden Gebühren für die Nachzulassung bzw. die Verlängerung
der Zulassung einen weiteren Vertrieb des Arzneimittels aus wirtschaftlichen
Gründen unmöglich machen.
Es drängt sich die Frage auf, welcher Interessensgruppe damit gedient
ist:
In letzter Konsequenz sicherlich nicht dem Verbraucher, denn laut Umfrage
des Allensbacher Institutes möchten mehr als 78% der Bevölkerung
naturheilkundlich behandelt werden. Dafür wird aber der bestehende
Arzneimittelschatz benötigt. Sehr viel Geld investieren deutsche
Bürger aus eigener Tasche, um sich mit naturheilkundlichen Mitteln
effektiv zu behandeln. Damit entlasten sie das System der gesetzlichen
Krankenversicherungen enorm, das nach wirtschaftlichen Kriterien schon
vor Jahren den Bankrott hätte anmelden müssen.
Die 10. AMG-Novelle ist ein Angriff auf die Naturheilkunde, egal ob sie
von Heilpraktikern ausgeübt oder von Ärzten angewendet wird.
Jeder bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten naturheilkundlich
zu arbeiten. Das eint Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren
So schaffen sie zusammen mit den Arzneimittelherstellern das bewährte
Kaleidoskop der Naturheilkunde, dem der Patient/Verbraucher vertraut,
das nur in der bisher bestehenden Form eine Ergänzung zur Schulmedizin
bietet und seit mehreren Jahrzehnten bewährt ist.
Auf die ungerechtfertigte Verschärfung der Zulassung wurde von mehreren
Expertenkommissionen wie z. B. der Arzneimittelkommission (AMK), der Arbeitsgemeinschaft
biologischer Arzneimittelhersteller e.V., u.a.m. immer wieder hingewiesen.
Von ihnen wurden ständig zahlreiche konstruktive Verbesserungsvorschläge
eingebracht und parteiübergreifende Unterstützung nahezu aller
Bundesländer im Bundesrat konnte erreicht werden. Aber trotzdem hat
das Bundesministerium für Gesundheit (unter Federführung von
Bündnis 90/Die Grünen!) beschlossen, die 10. AMG-Novelle mit
all ihren Verschärfungen zu erlassen.
Wer kann mit bestem Gewissen sagen, daß ein Teil der Naturheilkunde
- nämlich die Therapie mit seit Jahrzehnten bewährten, apothekenpflichtigen
Komplexpräparaten - keine Existenzberechtigung mehr haben darf ?!
Um die bewährte Naturheilkunde zu retten, ist es jetzt nötig,
daß solidarisch alle Betroffenen mit der Forderung nach Erhalt des
naturheilkundlichen Arzneischatzes an die Öffentlichkeit treten,
sie zu informieren und sie zu mobilisieren.
Bitte helfen Sie uns, indem Sie Unterschriften sammeln, und Kopien dieser
Unterlagen weiterverteilen (Apotheken, Naturkostläden, Buchläden
etc.)
Die Unterschriftenlisten adressieren Sie bitte an:
Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., Glück-Auf-Str.
7, 50169 Kerpen.
Wir leiten die Listen an das Bundesministerium für Gesundheit weiter
und werden die Medien um Unterstützung bitten. Bis jetzt gab es kaum
sachkundige und kritische Veröffentlichungen durch die öffentlichen
Medien über die Konsequenzen der 10. AMG-Novelle.
Mit herzlichem Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundlichen Grüßen
gez. Peter Abels
Vorstand der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.
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Hilfe
bieten die Vericon-Ratgeber zum downloaden:
Ratgeber-Liste |