Fassung 3.1 vom 10.11.2006
§ 2 NUTZUNG DER
ONLINE DATENBANKEN § 3 VERLINKUNGEN Jeder Partner, der von unseren Seiten (www.deam.de / www.deam.at / www.deab.org) auf eigene Projekte verlinkt wird, verpflichtet sich zur Einhaltung der allgemein gültigen Rechtslage. Wer dagegen verstößt, wird bei Kenntnisnahme durch uns unverzüglich aus der Linkliste entfernt. Außerdem behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Für Verlinkungen, die im Rahmen von Werbeaktionen vermietet sind, gilt als Kündigungsfrist 4 Wochen zum darauf folgenden Monatsende. § 4 HEILPRAKTIKER-DATENBANK Jeder Heilpraktiker verpflichtet sich, alle Angaben zu seiner Adresse und den von ihm angegebenen ausgeübten Verfahren korrekt und nach bestem Wissen gemacht zu haben. Vor allem bei den angegebenen Methoden und Verfahren dürfen nur solche genannt werden, in dem er/sie auch eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen kann. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss aus den Datenbanken bei DeaM, DeaB und DeaW. § 5 ANWENDBARES
RECHT, GERICHTSSTAND Nehren, 10.11..2006
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Letzte Änderung: Mi 09-Aug-2023