Wer heute die Begriffe Nahrungsergänzung oder Nahrungsergänzungsmittel verwendet, ich sich oft gar nicht bewusst, was damit wirklich gemeint ist. Ein Grund hierfür ist die unterschiedliche Verwendung und die missverständliche Einordnung dieser Begriffe.

Vor allem in Deutschland wird selbst die sinnvolle Nahrungsergänzung oft verdammt, obwohl sie medizinisch wichtig sein kann. Es gibt viele Situationen im Leben eines Menschen, die eine Nahrungsergänzung, also bestimmte wichtige Zusätze zur täglichen Ernährung, wichtig werden lassen. Im Krankenhaus erleben wir dies täglich. So werden vielen Patienten in den Krankenhäusern die lebenswichtigen Vitamine, Mineralstoffe und Aminosäuren über eine Kanüle zugeführt, obwohl sie auch feste Kost zu sich nehmen. Das ist oft nichts anderes, als eine medizinische Nahrungsergänzung.

Die in der allgemeinen Werbung genannten Nahrungsergänzungen sind aber völlig andere Präparate mit oft dubiosen Kombinationen von Inhaltsstoffen. Diese allgemein zugänglichen Nahrungsergänzungsmittel gibt es inzwischen zu Tausenden. Damit sie nicht in schädlich hohen Dosierungen in den Handel gelangen, hat der Gesetzgeber diese Form der Nahrungsergänzung in einer eigenen Verordnung definiert.

Die „Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel und zur Änderung der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel“ vom 24. Mai 2004 legt alles bis ins Detail genau fest.Sie sagt dazu im § 1:

(1) Nahrungsergänzungsmittel im Sinn dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das
1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.
2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigkeitsampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.
(2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.

Wer jetzt aber der Meinung ist, eine Nahrungsergänzung sei damit klar definiert, irrt sich gewaltig, wie zahlreiche Hersteller solcher Produkte, die auf den deutschen Markt drängen. Jetzt wird es echt deutsch, also wirklich kompliziert. Der Amtsschimmel setzt zum Wiehern an und bringt das „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetze" ins Spiel, was wiederum das "Arzneimittelgesetz" wirksam werden lassen kann.

Alles verstanden? Wenn nicht, dann weiter lesen.

 

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