(Fachbeitrag eines DeaM Nutzers, den wir mit seiner Erlaubnis hier veröffentlichen)

Als Elektrofachkraft und Arbeitssicherheitsfachmann kann ich Ihnen mitteilen, dass Personen, die einen elektrischen Schlag erlitten haben, keinerlei Restelektrizität mehr haben, wenn sie vom spannungsführenden Teil getrennt sind.

Die auf Ihrer Internetseite vertretene Auffassung habe ich schon in den frühen 50er-Jahren von meinen Großeltern gehört, die elektrotechnische Laien waren. Obwohl z. B der VDE und andere seit über 100 Jahren Verhaltensregeln zum Elektrounfall publizieren, ist diese Irrlehre wohl nicht auszurotten.

Richtig ist, das Unfallopfer so schnell wie möglich der Wirkung des Stromes entzogen werden muss, falls es noch mit der Spannungsquelle in Berührung steht. Dies geschieht auch für die Helfer meist am sichersten durch Abschalten. Ist eine Abschaltstelle nicht bekannt oder nicht sofort erreichbar, sollte möglichst parallel zu weiteren Hilfsmaßnahmen ein Notarzt verständigt werden.

Unter Beachtung des Eigenschutzes sollte versucht werden das Unfallopfer unter Verwendung von trockenen nicht leitenden Gegenständen von der Spannungsquelle zu trennen. Dies ist bei Spannungen über 1000 Volt lebensgefährlich, wenn die Hilfsmittel nicht ausreichend isolierend sind.

Ab Spannungsgrößen von ca. 10 000 V treten auch bei trockener Umgebung Überschläge im Nahbereich auf. So liest man immer wieder von Unfallopfern, die Durch Überschlag zu Tode kamen, als sie beim Besteigen von Eisenbahnwagen in die Nähe des Fahrdrahtes kamen. Die Überschlagsweite kann bei den 15 000 Volt der Oberleitung bei feuchtem Wetter bis zu ca. 20 cm betragen.

Bei Niederspannung bis 1000 Volt braucht man nicht mit einem " überspringen " rechnen.

Umfassende Informationen enthält die Page der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik bgfe.de.

Mit freundlichen Grüßen

H. Lorbach, September 2004

 

 

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