Patienten mit chronischen Knie- und Rückenschmerzen haben jetzt einen Anspruch darauf, dass ihn en ihre Krankenkasse auch eine Akupunkturbehandlung betzahlt. Nicht anerkannt wurde Akupunktur zur Schmerzlinderung bei Migräne und Spannungskopfschmerzen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss, wichtigstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, beim Abschluss einer Sitzung in Düsseldorf mit. Es ist derjenige Ausschuss der in deutschland entscheidet, was von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird und was nicht erstattungsfähig ist. In Form von Richtlinien bestimmt dieser Ausschuss für alle gesetzlich Krankenversicherten den Leistungskatalog, an den sich dann die Krankenkassen halten müssen.

Entscheidungsbasis für und gegen die Erstattung bestimmter Akupunkturkosten seien nach Angaben des Bundesausschusses zwei Modellprojekte gewesen. Im Rahmen dieser Projekte wurde die Wirksamkeit der Akupunktur zur Behandlung von Kopf,- Knie- und Rückenschmerzen untersucht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse hätten gezeigt, dass bei Knie- und Rückenschmerzen eine Behandlung mit Akupunkturnadeln deutlich bessere Erfolge erzielte als die gängigen Standardtherapien. Für die Behandlung von Kopfschmerzen hätten sich solche Erfolge nicht gezeigt.

Quelle: N-TV online, medline u.a. April 2008


 
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